Vertragliche Bedingungen zur Unterbringung von Hunden • Für die Unterbringung werden folgende Preise berechnet:
Tagesbetreuung / Stubenreiner Hunde
Montag - Freitag 6:00 - 18:00 Uhr Ganztags bis 12 Stunden 25,- € Ab fünf Tagen in Folge werden die Pensionspreise gerechnet
Tagesbetreunung / Welpen, Junghunde (bis ca. 8 Monate) oder Senioren mit erhöhtem Pflegeaufwand Montag - Freitag 6:00 - 18:00 Uhr Ganztags bis 12 Stunden 30,- €
Hundepension / Stubenreiner Hunde Preise ab 5 Tagen am Stück Pro Tag mit Übernachtung 20,- € jeder weitere Hund aus dem gleichen Haushalt, Unterbringung zusammen, pro Tag mit Übernachtung 10,- €
Hundepension / Welpen, Junghunde (bis ca. 12 Monate) oder Senioren mit erhöhtem Pflegeaufwand Pro Tag mit Übernachtung ohne Futter 30,- €
Weihnachtsnacht und Silvesternacht zuzüglich 49,- € Aufpreis
Läufige Hündin Pro Tag in Tagesbetreuung 30,-€ Pro Tag mit Übernachtung 35,-€
Hol- u. Bringservice bis 10 km 10,- € pro weiteren km 0,60 €
Hundefutter Bozita Robur 100g 0,70 €
Trainingseinheiten während des Pensionsaufenthalt
Fährte, Unterordnung, Suchspiele 30 min 15 €
Zughundetraining nach Absprache und Verfügbarkeit von Trainern ab 2 Stunden buchbar.
• Bitte halten Sie sich an die o. a. oder gesondert vereinbarten Bring-und Abholzeiten damit ein reibungsloser Ablauf in der Pension gewährleistet ist. Ist es dem Kunden nicht möglich, den Hund zu den vereinbarten Terminen zu bringen, abzuholen oder zu übergeben (Hol- u. Bringservice), ist dies rechtzeitig der Hundepension Norbert Zetzsche mitzuteilen.
• Wird der Hund nach Ablauf des vereinbarten Pensionsaufenthalts nicht vom Kunden oder einer vom Kunden beauftragten Person abgeholt ohne eine Verlängerung des Aufenthalts zu veranlassen, wird dieser auf Kosten des Kunden in einem Tierheim untergebracht oder vermittelt.
• Wenn keine Zwingerhaltung vereinbart wurde erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Hund unter Aufsicht den anderen Hunden zugeführt wird. • Im Falle einer Verletzung durch Bisse etc. kann die Tierpension Norbert Zetzsche dafür nicht haftbar gemacht werden.
• Sollte trotz hoher Umzäunung des Freigeheges und ordnungsgemäßer Aufsicht, der Hund weglaufen oder sich während eines Spazierganges losreißen oder anderweitig entkommen, so wird im Schadensfall die Versicherung des Kunden für Sach-, Personen- bzw. Vermögensschäden haftbar gemacht. Voraussetzung hierfür ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung des Hundes. Ohne Haftpflichtversicherung wird kein Hund in der Pension aufgenommen. Durch den Hund verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen werden Ihnen in Rechnung gestellt.
• Sollte der zu betreuende Hund durch aggressives oder zerstörerische Verhalten auffällig werden, so wird er falls keine Zwingerhaltung vereinbart wurde im Zwinger untergebracht und der Besitzer verständigt. Dies könnte zur Folge haben, dass der Hund nach Benachrichtigung durch den Kunden abgeholt werden muss oder dieser eine Person zur Abholung beauftragt wird. Ist die Abholung von Seiten des Kunden aus nicht möglich oder Sie sind nicht erreichbar, so wird der Hund in eine andere Einrichtung, z. B. Tierheim, Pension etc. gebracht. Die entstehen Kosten trägt in vollem Umfang der Kunde.
• Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Hund auf eigene Gefahr in der Hundepension Norbert Zetzsche untergebracht wird und im Falle des Ableben des Hundes, z. B. wegen hohen Alters, wird keine Haftung übernommen.
• Bei Vertragsabschluss bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift, dass der Hund ausreichenden geimpft, regelmäßig entwurmt und frei von Flöhen und Parasiten ist. Der Impfausweis wird in der Pension hinterlegt.
• Sollte es dennoch nötig werden, während des Aufenthalts in der Hundepension Norbert Zetzsche einen Tierarzt aufzusuchen, z. B. wegen Erkrankung, Feststellung von Endo- bzw. Ektoparasiten, so erfolgt diese Behandlung auf Kosten des Kunden. Ebenso die Behandlung der Hunde die sich durch diesen Hund angesteckt haben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Versorgung von einem Tierarzt meiner Wahl übernommen wird. Die Tierarztrechnung wird direkt vom Tierarzt an den Kunden geschickt. Es wird eine Pauschale von 20,00 € berechnet. Bei einer Entfernung von mehr als 20 km von der Pension werden 0,60 € pro mehr gefahrenen Kilometer berechnet.
• Für mitgebrachte persönliche Dinge wird keine Haftung übernommen.
• Der Vertrag zwischen der Tierpension Norbert Zetzsche, in Harrling und dem Kunden kommt durch Zusage der Bereitstellung eines Platzes für den Hund des Kunden zustande auch wenn dieser mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder nachvollziehbares Verhalten geschlossen wurde. Es ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der laut Vertrag vereinbarten Kosten zu leisten. Bankverbindung: Norbert Zetzsche, Commerzbank, IBAN: DE14 7438 0007 0692 8596 01 BIC: DRESDEFF743
• Die Zahlung des Rest- bzw. Gesamtbetrages erfolgt spätestens bei Abholung des Hundes in bar.
• Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag, von Seiten des Kunden, wird der angezahlte Betrag einbehalten oder muss vom Kunden trotzdem bezahlt werden. Die Hundepension Norbert Zetzsche ist vom Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Es wird versucht den Platz zu vergeben. Sollte dies nicht mehr möglich sein so ist der Gesamtbetrag aus dem Vertrag zwischen Hundepension Norbert Zetzsche und Kunden zu zahlen.
• Aus gerechtfertigtem Grund, z.B. höhere Gewalt oder anderer von der Hundepension Norbert Zetzsche nicht zu vertretenden Umstände die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen ist es der Hundepension Norbert Zetzsche erlaubt außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten. Von der Ausübung des Rücktrittrecht durch die Hundepension Norbert Zetzsche wird der Kunde unverzüglich mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder anderweitig in Kenntnis gesetzt. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz von Seiten des Kunden gegenüber der Hundepension Norbert Zetzsche bei Rücktritt. Eine Recht auf Änderung der vertraglichen Bedingungen behält sich die Hundepension Norbert Zetzsche vor. Alle Pensionshunde sollten sozialisiert und friedfertig sein da sie ins Familienleben integriert werden. Selbstverständlich gilt dies auch für Listenhunde, für sie wird kein Sonderzuschlag berechnet.
Von Oktober bis Ende April wird ein Heizkostenbeitrag von 3€ pro Tag erhoben. Bring- und Abholtage werden voll berechnet. Gültig ab Juli 2018
Unterbringungsvertrag Alle wichtigen Daten zum ausfüllen für die Unterbringung in der Pension für die Pension Unterbringungsvertrag.pdf (197.2KB)
Unterbringungsvertrag Alle wichtigen Daten zum ausfüllen für die Unterbringung in der Pension für die Pension
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